Im Zusammenhang mit Investitionsprojekten bei öffentlichen Bauten und Anlagen gehören Kunstobjekte richtigerweise zu einem zwingenden Bestandteil. Dieser Grundsatz wurde vom Gemeinderat erfreulicherweise ausdrücklich bekräftigt.
Bei der Durchsicht der verschiedenen grösseren Bau- und Anlageprojekte der letzten Jahre stellt sich jedoch die Frage wie diese Vorgabe konkret umgesetzt wurde.
Interpellation Kunst im oeffentlichen Raum.pdf
Der Gemeindrat hat nun beschlossen, ein Reglement für die Kunst im öffentlichen Raum zu erarbeiten.